Die Bezahlung des Landsknechtes erfolgte, wie es z. B. beim Reichstag von Konstanz im Jahre 1507 festgesetzt wurde, mit 4
Gulden pro Monat und zwar „für Sold, Kost und Schaden“. Jeder Knecht mußte sich daher selbst verpflegen und kleiden, hatte für
seine Ausrüstung zu sorgen und mußte für etwaige Verluste an seinem Eigentum selbst aufkommen.
Stellen wir dem die Kosten einiger wichtiger Ausrüstungsgegenstände gegenüber:
Ganze Rüstung 16 Gulden
Teilrüstung 12 Gulden
Hakenbüchse 3 1/2 Gulden
Spieß 1 Gulden
Sturmhaube 3 Gulden
Diese Entlohnung von vier Gulden blieb das ganze 16. Jahrhundert konstant, denn noch im schon erwähnten Reichsabschied von
Speyer 1570 wird ebenfalls „ein monat sold vier gulden zu fünfftzehen patzen oder sechtzig kreutzer“ festgesetzt.
Diese Soldzahlung allein macht schon die Einführung eines entsprechenden Verwaltungspersonales notwendig, wobei bei den
Fähnlein Schreiber, bei den obersten Ämtern aber Pfennigmeister eingesetzt wurden. Die Hauptverantwortung lag aber bei den
Hauptleuten, die nach unten mit ihren untergebenen Knechten gut auskommen mußten, sich nach oben aber vor dem Kriegsherrn und
dessen Vertreter, dem Obersten „zu verantworten hatten. Das Rechnungswesen war insofern verwickelt, weil den Offizieren, den
besser bewaffneten Doppelsöldnern und Leuten, die irgendwelche Spezialdienste versahen, von vornherein nicht ein bestimmter
Lohn sondern eine gewisse Zahl von Übersölden zugebilligt war. Die Anzahl dieser Übersöldner war so hoch, daß man auf ein
Fähnlein Knechte von 400 Mann 500 Solde rechnete. Hier war nun den Soldbetrügereien naturgemäß Tür und Tor geöffnet, da
unredliche Hauptleute sich bemühten, die Zahl der Übersolde, die auf ihr Fähnlein entfiel, dadurch zu vermehren, daß sie
einfach weniger Knechte unter ihren Fahnen hielten, als sie verpflichtet waren.
Die monatlichen Kosten für ein Regiment ergeben sich nun aus folgender Aufstellung und Berechnung:
Regiment
Solde Gulden
Obersten 100 400
Locotenent 25 100
Kaplan 3 12
Schreiber 6 24
Wachtmeister 10 40
Quartiermeister 10 40
Proviantmeister 10 40
Feldscheerer 10 40
Feldarzt 10 40
Trommler 2 8
Pfeifer 2 8
Dolmetscher 2 8
Koch 2 8
Fuhrknecht 1 4
Trabantem, jedem 1 4
Huren-Waibel 3 12
Fähnlein
jedem Solde Gulden
10 Hauptleute 10 400
10 Leutnante 5 200
10 Fähnriche 5 200
10 Kapläne 2 80
10 Feldwebel 3 120
10 Führer 1 40
10 Fouriere 1 40
20 Waibel 1 80
20 Trommler 1 80
20 Pfeifer 1 80
20 Trabanten 1 80
10 Dolmetscher 1 40
10 Hauptmannsburschen 1 40
10 Fähnrichsburschen 1 40
10 Hauptmannsköche 1 40
10 Reisige Knechte 1 40
dazu der Gerichtsstaat mit 236
und die Mannschaft von 10 Fähnlein zu je 400 Knechten unter Berücksichtigung der zahlreichen Übersolde 32.000 Daher beliefen
sich die Kosten eines Regimentes pro Monat auf 34.624 Gulden.
Für den Sold mußte sich der Mann selbst gänzlich erhalten, der Kriegsherr übernahm jedoch die Verpflichtung, den Proviant
herbeizuschaffen. Wurde dieser jedoch in Form der Verpflegung selbst beigestellt, so wurde ein entsprechender Betrag dafür vom
Sold In Abrechnung gebracht.
Die Unfähigkeit des Kriegsherrn oder die Unmöglichkeit, termingemäß die Soldzahlung zu leisten, kann wohl als die größte
Gefahr für die Moral, Disziplin und Kampfbereitschaft des Regimentes betrachtet werden. Selbst bei den beliebtesten und
berühmtesten Landsknechtführern kam es bei Soldverzug zu Meutereien und wüsten Tumulten. Bekanntlich erlitt Georg von
Frundsberg am 16. März 1527 bei dem Versuch, die tobenden Landsknechte, die ihren rückständigenSold verlangten, zu beruhigen,
einen Schlaganfall, von dem er sich nicht mehr erholen sollte.
Neben dem Sold, der nur bei sparsamem Haushalten ein Auskommen ermöglichte, war die Aussicht auf Beute das zweite Anreizmittel
für den Kriegsdienst der Landsknechte. Dieses Recht auf Beute war im Artikelsbrief festgelegt und verbürgt, „Vnd was einer in
Schlachten/Stürmen/oder sonst den Feind abgewünne/sol einem jeden nach Kriegßrecht vnd ordnung bleiben/sonder
geschütz/pulffer/vnd die Heuser gemeins nutz/darinn der vorrath gemeiner Statt/an geschutz vnd profandt geordnet vnd profandt
Heuser seyn/vn sonst alles anderß was zur Arckelley vnd zu, erhaltung desselbigen Fleckens gehört/ damit sol der Oberst
Feldhauptman; zu handlen haben/Aber was ausserhalb dessen/so zu erhaltung gemeiner Statt in vorraht in derselben Profand vnd
Zeugheusern/in der Bürger vnd andern Heusern oder Höfen gefunden/vnd der Feinden abgewonnen wirt/sol einem jede preiß
seyn/Doch sol der oder dieselben solche gewonnene beut/als Profandt oder vihe nit auß dem Läger führen/sondern im Läger vmb
ziemlichen pfennig den Knechten vnd Kriegsvolck verkaufen“.
Wir sehen dabei auch gewisse Einschränkungen. Geschütz, Pulver und Häuser gemeinen Nutzens, also Vorratshäuser, düfen nicht
geplündert werden. Proviant dient dem Nutzen der Allgemeinheit, und es ist daher untersagt, erbeutetes Vieh und Nahrungsmittel
aus dem Lager zu entfernen, sondern dies soll am Lagermarkt um den ortsüblichen Preis an die Knechte verkauft werden.
Eine weitere Möglichkeit, aus seinem Kriegsdienst materiellen Gewinn zu erzielen, waren die Kriegsgefangenen.
Wenn der gegnerische Kriegsherr selbst oder sein oberster Kriegshauptmann in Gefangenschaft gerieten, mußten sie zwar dem
eigenen Fürsten übergeben werden, doch bestand die Verpflichtung, „die nicht leer ausgehen zu lassen, dem ihre Ergreifung zu
verdanken war“.
Geriet der Knecht selbst in Gefangenschaft, bestand ebenfalls die Möglichkeit der Auslösung, eventuell wurde die ausgelegte
Summe dann vom Sold einbehalten.
Ursprünglich war der Spieß die eigentliche Waffe des Landsknechtes. Er wurde, wie wir gesehen haben, von den Schweizern
übernommen, die ihn vor allem nach den Burgunderkriegen zu ihrer Hauptwaffe machten. Zuerst als reine Defensivwaffe gegen die
Ritterheere in Verwendung, wurde er bald zur Angriffswaffe in der gevierten Ordnung, der taktischen Ordnung.
Betrachten wir kurz den Unterschied zwischen den Schweizer und den Deutschen Spießen.
1-12 zeigt Schweizer Spieße, die blattförmige (1-6) oder vierkantige (7-11) Spießeisen aufweisen. Die Länge beträgt bei den
blattförmigen Spitzen bis 16 cm, bei den dolchförmigen bis 18 cm, Nr. 12 ist ganz abweichend. 13-17 zeigt die deutsche Spitze,
wobei zunächst das sogenannte Froschmaul zu erwähnen ist, das die Landsknechte Maximilians geführt haben. Die Bezeichnung
kommt von der Vorstellung, daß die beiden seitlichen Endungen zusammengezogen dem herunterhängenden Maul eines Frosches
ähneln. Außer diesen kurzblättrigen Formen hatten die Landsknechte auch noch die längeren, die als 15, 16 und 17 abgebildet
sind. Der Schaft selbst wir aus Eschenholz, er mußte leicht und doch kräftig sein. Die Länge war verschieden, sie schwankte
zwischen 3,85 und 5,15 m. Ein sehr wichtiges Moment ist die Lage des Schwerpunktes im Gefecht wie beim Tragen der Waffe. Die
dickste Stelle, die natürliche Handhabe, lag etwa 3 m von der Spitze entfernt, es lag der Schwerpunkt also vor dem Kämpfer, um
so die notwendige Stoß- und Durchschlagskraft zu erreichen. Um die Festigkeit in der Hand zu erhöhen, wurde der Schaft
manchmal unrund geschnitzt, mit Flächen, leichten Kanten und Kerben. Beim Marsch trug der Knecht den Spieß auf der Schulter,
wenigstens beim Kriegsmarsch. Ging es durch Freundesland, so werden sie wohl auf Wagen nachgefahren worden sein.
Im Gefecht wurde der Spieß gesenkt, der Knecht verlegte sein Schwergewicht auf das rechte, gebeugte Bein und versuchte nun
seinen langsamen Stoß so anzubringen, daß er eine Fuge im Harnisch des Gegners traf. Es war daher notwendig, die am besten
ausgebildeten Knechte ins erste Glied der Ordnung zu stellen, wenn der erste Angriff einsetzte. Ein Zurück gab es für den
Spießer nicht, der Haufen ‘druckte’ nach, er mußte in die Reihe der Feinde eindringen oder selbst fallen. Je mehr die
Feuerwaffe an Bedeutung zunahm, desto mehr verlor der Spieß an Bedeutung, umso mehr, da er wegen seiner Länge sowohl bei der
Einquartierung als auch beim Biwak nur schwer unter Dach und Fach zu bringen war, sondern fast nur im Freien untergebracht
werden konnte. Sein letztes Ende findet er in der Verwendung als spanischer Reiter und dient, kreuzweise durch einen Balken
gesteckt, zur Abwehr der Reiterei aus den Flanken oder bei Belagerungen.
Neben den Spießen waren aber auch noch folgende Stangenwaffen im Gebrauch:
P a r t i s a n e n, das sind Stangenwaffen zum Stechen mit einer zweischneidigen Mittelspitze, die an ihrem unteren Ende zu
zwei Nebenspitzen oder Ansätzen (Ohren) nach beiden Seiten gleichmäßig ausgeschmiedet ist.
H e l m b a r t e n, das sind Stangenwaffen zum Schlagen mit einem beilförmigen Eisen, das gewöhnlich mit einer Spitze zum
Stechen und einem Stachel am Rücken versehen ist.
G l ä v e n, das sind Stangenwaffen zum Schlagen mit einem messerförmigen Eisen, das entweder eine glatte, nach außen
gekrümmte Schneide hatte oder mit einem nach innen gerammten Haken an der Schneide, einer Spitze und einem Stachel am Rücken
versehen war.
Neben diesen Stangenwaffen führte der Landsknecht noch ein besonderes Schwert, den „Katzbalger“, der als eigentliches
Landsknechtschwert galt. Die Klinge war nur 500 bis 550 mm lang, die Spitze stumpf. Der Handgriff selbst war kurz mit
ausgeprägtem Knauf. Als Handschutz diente eine gebogene Parierstange in Form einer waagrechten Brille. Diese Waffe wurde fast
waagrecht an der Hüfte, quer vor den Magen geschnallt, getragen.
Weiters trugen Doppelsöldner den „Bidenhänder“, ein besonderes Schlachtschwert. Dieses besaß eine sehr lange und breite
Klinge, die gerade oder ‘geflammt‘ (Flamberg) sein konnte. Man trug diese Bidenhänder, zu deren Gebrauch große Fertigkeit und
Übung notwendig war, ohne Scheide über der Schulter. Deren Träger hatten eine Bresche in den Spießerwall der Gegner zu legen,
als besondere Auszeichnung übernahmen sie aber auch den Schutz der Fahne oder des Obersten.
Die andere Watte, die von Doppelsöldnern benutzt wurde, war die Arkebuse oder Hakenbüchse. Es handelt sich um ein mit einem
Luntenschloß ausgestattetes Handgewehr, das einen leichten Zünder oder eine Lunte an einem S-förmigen Klammerabzug besaß. Die
Reichweite der Arkebuse betrug etwa 400 Schritt. Sie war jedoch ungenau und konnte bei regnerischem Wetter nicht immer benutzt
werden. Trotz der Schwere dieser Waffe kann man zeitgenössischen Darstellungen nicht entnehmen, daß die Arkebusiere eine
Stütze für ihre Waffe verwendet hätten.
Als Schutzwaffen trugen die Knechte, wenn überhaupt, nur Teile eines Harnisches oder ein Kettenhemd, aber auch sogenannte
Brigantinen oder einen Korazin. Das waren kurze Wämser aus dickem Stoff, mit Metallpättchen unterlegt. Meist waren dabei die
Nieten, mit denen die Metallplättchen befestigt waren, auf der Außenseite als Noppenmuster sichtbar. Als Helm wurde eine
Eisenhaube bevorzugt. Sie besaß die Kopfform einer Beckenhaube, hatte aber einen breiten Rand. Aus ihr entwickelte sich die
Sturmhaube, die zu Beginn des 16. Jahrhunderts „Kopfbedeckung nach Burgunder Art“ genannt wurde.
Sie besaß Wangenklappen und einen ausgeprägten Nackenschutz. Die Bekleidung selbst war vollkommen uneinheitlich, jeder
Landsknecht kleidete sich so, wie es ihm beliebte.